HOAI

Raum- und Bauakustik nach HOAI: Leistungsphasen, Honorarzonen, Honorar

Die HOAI führt Raumakustik und Bauakustik in Anlage 1, Nummer 1.2 als Teil der Bauphysik. Das Leistungsbild hat sieben Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe. Für Verträge seit 2021 ist das Honorar frei vereinbar. Die Honorartafeln geben nur Orientierungswerte. Fehlt eine Vereinbarung in Textform, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz.

Camber Acoustics, Ingenieurbüro für Raum- und Bauakustik · Stand 7. Oktober 2026

Wo steht die Akustik in der HOAI?

Anlage 1 der HOAI regelt weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen. Nummer 1.2 ist die Bauphysik mit drei Teilgebieten: Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik. Die Bauakustik umfasst den Schallschutz eines Gebäudes. Dazu zählen Luft- und Trittschall, Geräusche von außen und von haustechnischen Anlagen und der Schutz der Umgebung vor Lärm. Die Raumakustik umfasst die Beratung zu Räumen mit besonderen raumakustischen Anforderungen.

Camber Acoustics übernimmt aus der Bauphysik die Raumakustik und den Schallschutz zwischen Räumen nach DIN 4109. Wir arbeiten für Architektur- und Innenarchitekturbüros und für Bauherren. Wärmeschutz, Schutz gegen Außenlärm und Immissionsschutz nach TA Lärm gehören nicht zu unserem Angebot.

Was wird in welcher Leistungsphase geliefert?

Die Grundleistungen der Bauphysik verteilen sich auf die Leistungsphasen 1 bis 7. Ab Phase 2 heißt jede Phase „Mitwirkung“: Der Fachplaner arbeitet der Objektplanung zu. Die HOAI bewertet jede Phase mit einem festen Anteil am Honorar.

LeistungsphaseAnteilGrundleistungen nach HOAI, kurz gefasst
1 Grundlagenermittlung3 %Aufgabe klären, Grundlagen, Vorgaben und Ziele festlegen
2 Mitwirkung bei der Vorplanung20 %Zusammenhänge und Alternativen klären, Bauteile vordimensionieren, Gesamtkonzept, Rechenmodell und Kennwerte
3 Mitwirkung bei der Entwurfsplanung40 %Rechenmodell fortschreiben, Bauteile bemessen, Übersichtspläne und Erläuterungsbericht
4 Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung6 %förmliche Nachweise aufstellen, Unterlagen vervollständigen
5 Mitwirkung bei der Ausführungsplanung27 %Ergebnisse durcharbeiten, ergänzende Angaben für Objektplanung und Fachplanungen
6 Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe2 %Beiträge zu den Ausschreibungsunterlagen
7 Mitwirkung bei der Vergabe2 %Angebote prüfen, ob sie die Anforderungen erfüllen

HOAI Anlage 1, Nummer 1.2.2, in eigenen Worten. Für die Leistungsphasen 8 und 9 nennt die HOAI hier nur Besondere Leistungen.

Was wir je Leistungsphase liefern

Wie wir mit Planungsbüros arbeiten, steht auf der Seite Planungsbegleitung.

Welche Besonderen Leistungen gibt es in der Akustik?

Besondere Leistungen werden zusätzlich vereinbart. Die Liste in der HOAI ist nicht abschließend. Für die Akustik sind vor allem diese wichtig:

Ist das Honorar für Akustikplanung seit 2021 frei?

Ja. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 4. Juli 2019 in der Rechtssache C-377/17: Verbindliche Honorare für Planungsleistungen verstoßen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Betroffen waren die Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Im November 2020 wurde das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen geändert, im Dezember 2020 die HOAI. Die neue Fassung gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2021.

Seitdem richtet sich das Honorar nach der Vereinbarung in Textform. Die Honorartafeln nennen Orientierungswerte, als Spanne vom Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz. Fehlt eine Vereinbarung zur Höhe, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz. Ist der Bauherr Verbraucher, muss der Planer ihn vorher in Textform darauf hinweisen, dass ein Honorar über oder unter den Tafelwerten vereinbart werden kann.

Für die Akustik waren die Tafeln schon vorher nicht bindend. Bereits die HOAI von 2013 regelte die Honorare der Beratungsleistungen in Anlage 1 nicht verbindlich. Das Urteil gibt diese Regel in Randnummer 7 wieder.

Anrechenbare Kosten und Honorarzonen in der Raumakustik

In der Raumakustik wird jeder Innenraum einzeln berechnet. Anrechenbar sind die Kosten für Baukonstruktion und Technische Ausrüstung des Gebäudes, anteilig nach Volumen: geteilt durch den Bruttorauminhalt des Gebäudes, mal den Rauminhalt des Raums. Dazu kommen die Kosten für die Ausstattung des Raums, Kostengruppe 610 der DIN 276. Die Honorarzone richtet sich nach den Anforderungen an Nachhallzeit, Frequenzgang, Schallverteilung, Nutzung und Veränderbarkeit der Akustik.

HonorarzoneAnforderungenBeispiele aus der Objektliste
Isehr geringPausenhallen, Wandelhallen
IIgeringGroßraumbüros, Unterrichts- und Sitzungsräume bis 500 m³, nicht teilbare Sporthallen bis 1.000 m³, Kirchen bis 1.000 m³
IIIdurchschnittlichUnterrichts- und Vortragsräume von 500 bis 1.500 m³, teilbare Sporthallen bis 3.000 m³, Kirchen von 1.000 bis 3.000 m³
IVhochVortragsräume über 1.500 m³, Mehrzweckhallen bis 3.000 m³, Kirchen über 3.000 m³
Vsehr hochKonzertsäle, Theater, Opernhäuser, Tonaufnahmeräume, Räume mit veränderlicher Akustik

HOAI Anlage 1, Nummer 1.2.5, gekürzt. Die Objektliste ordnet in der Regel zu. Im Einzelfall entscheiden die Bewertungsmerkmale.

Anrechenbare Kosten und Honorarzonen in der Bauakustik

In der Bauakustik zählt das ganze Gebäude. Anrechenbar sind die Kosten für Baukonstruktionen und Technische Ausrüstung. Es gibt drei Honorarzonen. Schulen und Verwaltungsgebäude mit durchschnittlicher Technik stehen in der Regel in Zone I. Hotels, Hochschulen und Krankenhäuser stehen meist in Zone II, Theater-, Konzert- und Kongressgebäude in Zone III.

Wann sollte der Akustikplaner dazukommen?

Am besten in Leistungsphase 2. Auf Vorplanung und Entwurfsplanung entfallen zusammen 60 Prozent des Honorars. In diesen Phasen werden Raumhöhe, Deckenaufbau, Glasanteil und Wandaufbauten festgelegt. Kommt die Akustik erst in der Ausführungsplanung, bleiben meist nur Wandabsorber und Deckensegel. Nach der Fertigstellung bleibt das Raumakustik-Gutachten für die Nachrüstung.

Nachunternehmer des Architekten oder direkt beim Bauherrn?

Beides ist möglich. Beauftragt der Bauherr den Akustikplaner direkt, rechnet der Akustikplaner mit ihm ab. Das Architekturbüro stimmt die Fachplanung mit ab und arbeitet sie in die eigene Planung ein. Als Nachunternehmer arbeitet der Akustikplaner im Auftrag des Architekturbüros. Dann rechnet das Büro die Akustik mit dem Bauherrn ab. Wir arbeiten in beiden Formen, je nach Vertrag.

Was wir für ein Angebot brauchen

Wir brauchen Grundrisse und Schnitte, die Raumliste mit Nutzung und die Leistungsphasen, die Sie vergeben wollen. Das Angebot richtet sich nach Zahl und Art der Räume und nach den Phasen. Es kommt am selben Tag. Termin vor Ort, wenn gewünscht. Schicken Sie die Unterlagen über das Anfrageformular.

Häufige Fragen

Ist Raumakustik eine Grundleistung nach HOAI?
Ja. Die HOAI zählt die Raumakustik in Anlage 1, Nummer 1.2 zu den Grundleistungen der Bauphysik, neben Wärmeschutz und Bauakustik. Das Leistungsbild hat sieben Leistungsphasen. Ob und in welchem Umfang sie beauftragt wird, regeln Bauherr und Planer im Vertrag.
Welche Honorarzone hat ein Klassenraum in der Raumakustik?
Nach der Objektliste der HOAI stehen Unterrichtsräume bis 500 m³ in der Regel in Honorarzone II, von 500 bis 1.500 m³ in Zone III und darüber in Zone IV. Ein Klassenraum mit 65 m² und 3 m Höhe hat 195 m³. Er liegt damit in Zone II.
Ist die HOAI für Akustikplanung noch verbindlich?
Nein. Für Verträge ab dem 1. Januar 2021 ist das Honorar frei vereinbar, in Textform. Die Honorartafeln sind Orientierungswerte. Fehlt eine Vereinbarung zur Höhe, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz. Schon nach der HOAI von 2013 waren die Tafeln für die Beratungsleistungen der Anlage 1 nicht verbindlich.
Gehört eine Messung der Nachhallzeit zu den Grundleistungen?
Nein. Das messtechnische Prüfen von Bauteil- oder Raumeigenschaften ist in der HOAI eine Besondere Leistung der Leistungsphase 8. Sie wird gesondert vereinbart. Wir bieten Messungen der Nachhallzeit vor Ort als eigenes Angebot an, etwa als Abnahme nach dem Einbau.
Gibt es einen Umbauzuschlag für Raum- und Bauakustik?
Ja. Für Umbauten und Modernisierungen sieht § 6 HOAI einen Zuschlag auf das Honorar vor. Er wird in Textform vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 Prozent als vereinbart. Eine Obergrenze von 33 Prozent nennt Anlage 1 ausdrücklich nur für den Wärmeschutz.
Können wir nur einzelne Leistungsphasen beauftragen?
Ja. Werden nicht alle Phasen übertragen, dürfen nach § 8 HOAI nur die Anteile der übertragenen Phasen berechnet werden. Die Vereinbarung braucht Textform. Unser Angebot ist deshalb je Leistungsphase aufgebaut. Weitere Phasen können Sie später dazunehmen.
Planen Sie auch Konzertsäle und Theater nach HOAI?
Ja. Konzertsäle, Theater und Opernhäuser stehen in der Raumakustik in Honorarzone V. Solche Säle planen wir gemeinsam mit unserem Partner Prof. Dr. Stefan Weinzierl von der TU Berlin. Die Saalprojekte, die wir als Referenz zeigen, sind seine Projekte, keine Aufträge der Camber Acoustics GmbH.

Quellen

Planungsbegleitung

Angebot je Leistungsphase am selben Tag, nach Zahl und Art der Räume.

Anfrage unverbindlich und kostenlos. Schicken Sie Grundrisse, Schnitte und die Raumliste. Raumakustik und Schallschutz zwischen Räumen planen wir auf Wunsch in einem Dokument.

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