Lärm im Büro
Wie laut darf es im Büro sein? Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz
Im Büro darf der Beurteilungspegel bei Arbeit mit hoher Konzentration höchstens 55 dB(A) betragen. Bei Sachbearbeitung und Kundenkontakt sind es höchstens 70 dB(A). So steht es in der Arbeitsstättenregel ASR A3.7 „Lärm“. Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht der Raum. Die bekannten Werte von 80 und 85 dB(A) betreffen Lärm, der das Gehör schädigen kann. Für Büroarbeit gelten die strengeren Grenzen der ASR.
Camber Acoustics, Ingenieurbüro für Raum- und Bauakustik · Stand 7. Oktober 2026
Wie laut darf es am Arbeitsplatz im Büro sein?
Die ASR A3.7 teilt Arbeit in drei Tätigkeitskategorien ein. Entscheidend ist, wie viel Konzentration oder Sprachverständlichkeit die Aufgabe braucht. Für jede Kategorie gilt ein höchster Beurteilungspegel. Er gilt während der Tätigkeit, nicht als Mittel über den Tag. Eine Tätigkeit zählt, wenn sie am Tag zusammen mindestens eine Stunde dauert.
| Tätigkeitskategorie | Beispiele aus der ASR A3.7 | Höchster Beurteilungspegel | Orientierende Messung reicht, wenn unter |
|---|---|---|---|
| I: hohe Konzentration oder hohe Sprachverständlichkeit | Software entwickeln, schwierige Texte entwerfen und übersetzen, kreatives und wissenschaftliches Arbeiten, Besprechungen im Konferenzraum | 55 dB(A) | 46 dB(A) |
| II: mittlere Konzentration oder mittlere Sprachverständlichkeit | Sachbearbeitung, Daten erfassen, Texte verarbeiten, Disponieren, Kundenkontakt und Publikumsverkehr | 70 dB(A) | 61 dB(A) |
| III: geringere Konzentration | Lagerarbeit, Reinigung, einfache Montage, handwerkliche Arbeit | kein fester Wert, so weit wie möglich senken | kein Wert |
ASR A3.7, Abschnitte 3.16, 5.1 und 7.4 Absatz 6. Unter dem Wert der letzten Spalte sind keine weiteren Ermittlungen nötig.
Camber Acoustics ist ein Ingenieurbüro für Raum- und Bauakustik in Berlin. Wir planen Nachhall, Abschirmung und Schallschutz in Büros so, dass sie zu diesen Grenzen passen.
Welche Kategorie gilt für Großraumbüro, Besprechung und Empfang?
Die Kategorie hängt an der Aufgabe, nicht am Raum. Im selben Großraum kann die Entwicklung unter Kategorie I fallen und die Sachbearbeitung unter Kategorie II. Wechselt jemand im Lauf des Tages zwischen Aufgaben, wird jede Tätigkeit getrennt bewertet, sobald sie eine Stunde erreicht. Besprechungen im Konferenzraum zählen zu Kategorie I. Empfang und Tresen mit Publikumsverkehr stehen bei Kategorie II.
Was zählt zum Beurteilungspegel und was nicht?
- Es zählt, was während der Tätigkeit typisch am Platz ankommt: Gespräche anderer, Telefonate am Nachbartisch, Drucker, Lüftung, Verkehr von außen.
- Nicht mitgemessen werden Eigengeräusche: eigene Gespräche, das eigene Telefon, die eigene Tastatur.
- Zuschläge: Für impulshaltige Geräusche und für ton- oder informationshaltige Geräusche wie verständliche Gespräche kommen zusammen höchstens 6 dB dazu.
- Einzelne, vorübergehende Geräusche von Dritten zählen nicht, etwa Müllabfuhr, Gartengeräte oder eine Baustelle nebenan.
Ein Beispiel: Am Platz in der Softwareentwicklung werden 51 dB(A) gemessen. Die Gespräche der Nachbargruppe sind gut zu verstehen. Wird dafür der höchste Zuschlag von 6 dB angesetzt, liegt der Beurteilungspegel bei 57 dB(A). Das ist über der Grenze von 55 dB(A), obwohl der gemessene Pegel darunter liegt.
Lärm-Grenzwerte 80 und 85 dB(A): wann gilt die LärmVibrationsArbSchV?
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schützt vor allem das Gehör. Sie arbeitet mit Auslösewerten für den Lärm über einen Arbeitstag von acht Stunden und für Spitzen. Die ASR A3.7 gilt unterhalb von 80 dB(A). Sie schützt vor Stress, Konzentrationsverlust und schlechter Verständigung.
| Regel | Wert | Was dann gilt |
|---|---|---|
| Unterer Auslösewert, § 6 LärmVibrationsArbSchV | 80 dB(A) über den Tag oder 135 dB(C) Spitze | Beschäftigte informieren, Gehörschutz bereitstellen, Vorsorge anbieten |
| Oberer Auslösewert, § 6 LärmVibrationsArbSchV | 85 dB(A) über den Tag oder 137 dB(C) Spitze | Gehörschutz tragen, Pflichtvorsorge, Lärmbereich kennzeichnen, Programm zur Lärmminderung |
| ASR A3.7, Abschnitt 4 | ab 70 dB(A) | vorübergehend schlechteres Hören möglich (Vertäubung) |
Pflichten nach der Übersicht des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Bei den Auslösewerten zählt die Wirkung von Gehörschutz nicht mit.
Wie laut dürfen Lüftung und Klimaanlage im Büro sein?
Lüftung und Klimaanlage zählen zu den Hintergrundgeräuschen, ebenso Verkehr von außen. Für die Planung nennt die ASR A3.7 empfohlene Höchstwerte. Sie gelten für Räume, in denen der Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) betragen darf.
| Raum | Empfohlener Höchstwert für Hintergrundgeräusche |
|---|---|
| Konferenzraum, Schulungsraum | 35 dB(A) |
| Zweipersonenbüro | 40 dB(A) |
| Großraumbüro | 45 dB(A) |
ASR A3.7, Abschnitt 6, Hinweis. Mittlerer A-bewerteter Pegel der Hintergrundgeräusche.
- Liegt Sprache weniger als 10 dB über dem Störgeräusch, ist Verständigung nur eingeschränkt möglich.
- Brummen unter 100 Hz gilt als tieffrequenter Schall. Er kann die Konzentration schon ab 20 dB(A) stören. Es kann helfen, die Anlage vom Gebäude zu entkoppeln.
- Pfeifende oder schleifende Lüfter nennt die ASR als vermeidbare Störquelle. Sie gehören gewartet oder getauscht.
- Sind nach der ASR A3.6 „Lüftung“ Lüftungszeiten nötig, gehören sie in Messung und Beurteilung.
Drucker, Kopierer, Server: was die ASR empfiehlt
- Server, Drucker und Kopierer in eigenen Räumen unterbringen.
- Große Druckaufträge in Zeiten legen, in denen niemand im Raum arbeitet.
- Lärmarme Geräte kaufen und so warten, dass sie leise bleiben. Die ASR nennt als Beispiel, ausgeschlagene Rechnerlüfter zu tauschen.
- Ausweichräume für konzentriertes Arbeiten, Besprechungen und Telefonate vorsehen.
Ein eigener Druckerraum hilft nur, wenn Wand und Tür den Schall zurückhalten. Was dafür nötig ist, steht auf unserer Seite Schallschutz zwischen Räumen.
Warum Nachhall den Lärm im Büro verstärkt
Beton, Glas und Putz werfen den Schall zurück. Wie viel Schall die Raumflächen schlucken, kann großen Einfluss darauf haben, wie laut es an den einzelnen Plätzen wird. In einem halligen Raum tragen Gespräche weiter und werden schlechter verstanden. Die ASR A3.7 nennt Halligkeit als Anzeichen für ein Lärmproblem.
Ein normales Gespräch erreicht in einem Meter Abstand 55 bis 65 dB(A). Wie viel davon am Nachbarplatz ankommt, hängt von Abstand, Abschirmung und Raumakustik ab.
Die Höchstwerte der Nachhallzeit je Büroart und den Nachweis erklären wir auf der Seite zur ASR A3.7.
Welche Decken, Wandabsorber und Schirme im Büro wirken, steht auf unserer Seite Raumakustik im Büro.
Was müssen Arbeitgeber gegen Lärm im Büro tun?
Lärm gehört in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass sie fachkundig erfolgt und vor Aufnahme der Tätigkeit dokumentiert ist. Fehlt die Fachkunde im Betrieb, muss sich der Arbeitgeber beraten lassen. Die ASR A3.7 beschreibt den Weg in Stufen.
- Begehung: Mindestens zwei Personen prüfen unabhängig voneinander, ob störender Lärm auftritt, ob der Raum hallt und wo laute Geräte stehen. Lässt sich Lärm eindeutig ausschließen, ist die Beurteilung fertig.
- Orientierende Messung: Ein Schallpegelmesser der Klasse 1 oder 2 misst während der Tätigkeit in Kopfhöhe.
- Beurteilungspegel: Liegt der Pegel über 46 dB(A) in Kategorie I oder 61 dB(A) in Kategorie II, legt der Arbeitgeber Maßnahmen fest oder ermittelt den genauen Wert mit Zuschlägen, etwa nach DIN 45645-2.
- Raumakustik: Die Nachhallzeit darf aus Plänen abgeschätzt oder gemessen werden.
- Maßnahmen: Technik vor Organisation vor persönlichem Schutz. Zuerst an der Quelle, dann auf dem Weg und im Raum. Danach die Wirkung prüfen und alles dokumentieren.
Was wir für Ihr Büro tun
Wir planen und berechnen die Raumakustik von Büros nach ASR A3.7, aus Plänen und Fotos. Dazu gehören die Nachhallzeit je Raum, Absorberflächen, Abschirmungen zwischen Arbeitsgruppen, ruhige Räume für konzentrierte Arbeit und der Schallschutz von Drucker- und Besprechungsräumen. Das Ergebnis passt als Anlage in Ihre Gefährdungsbeurteilung. Messungen der Nachhallzeit vor Ort bieten wir gesondert an.
Das Angebot richtet sich nach der Zahl der Räume und kommt am selben Tag. Termin vor Ort, wenn gewünscht. Schicken Sie Grundriss, Fotos und eine kurze Beschreibung der Störung über das Anfrageformular.
Häufige Fragen
- Wie viel Dezibel sind im Büro erlaubt?
- Nach ASR A3.7 höchstens 55 dB(A) Beurteilungspegel bei Arbeit mit hoher Konzentration, etwa Programmieren, Entwerfen oder Besprechungen. Bei Sachbearbeitung, Datenerfassung und Kundenkontakt sind es höchstens 70 dB(A). Zum gemessenen Pegel können Zuschläge für störende Geräusche wie verständliche Gespräche kommen.
- Ist ein Großraumbüro Kategorie I oder Kategorie II?
- Das hängt von der Arbeit ab, nicht vom Raum. Wer dort Software entwickelt oder schwierige Texte entwirft, fällt unter Kategorie I mit 55 dB(A). Sachbearbeitung fällt unter Kategorie II mit 70 dB(A). Arbeiten beide Gruppen im selben Raum, muss jeder Platz die Grenze seiner Tätigkeit einhalten.
- Wie laut darf eine Klimaanlage im Büro sein?
- Für die Planung nennt die ASR A3.7 empfohlene Höchstwerte für Hintergrundgeräusche aus Lüftung, Klima und Verkehr: 35 dB(A) im Konferenzraum, 40 dB(A) im Zweipersonenbüro und 45 dB(A) im Großraumbüro. Sie gelten für Räume, in denen höchstens 55 dB(A) Beurteilungspegel erlaubt sind. Brummt oder pfeift die Anlage, ist das ein eigener Grund zu handeln.
- Muss der Arbeitgeber den Lärm im Büro messen lassen?
- Nicht zwingend. Die ASR A3.7 erlaubt als einfachen Weg eine Begehung durch mindestens zwei Personen. Nur wenn sich störender Lärm dabei nicht sicher ausschließen lässt, folgen Maßnahmen oder Messungen. Die Nachhallzeit darf aus Plänen berechnet werden. Wichtig ist, dass alles in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert ist.
- Hilft ein Rauschgerät gegen Gespräche im Großraumbüro?
- Bei Arbeit mit Sprache und Texten rät die ASR A3.7 davon ab. Für solche Tätigkeiten sollen Plätze ohne Hintergrundsprache bereitstehen. Rauschen zum Überdecken soll vermieden werden. Als Maßnahmen nennt die ASR Absorption, Abschirmung mit Stellwänden und Möbeln und getrennte Bereiche für ruhige Arbeit.
- Wer darf den Lärm im Büro messen?
- Die ASR A3.7 verlangt für die orientierende Messung einen integrierenden Schallpegelmesser der Klasse 1 oder 2. Wer den Beurteilungspegel ermittelt, braucht geprüfte Messgeräte und Kenntnisse über die ASR, das Verfahren etwa nach DIN 45645-2, Zuschläge und Messunsicherheiten. Einen bestimmten Berufsabschluss schreibt die ASR nicht vor.
Quellen
- ASR A3.7 „Lärm“, Ausgabe März 2021 (GMBl 2021, S. 543), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 6 (Auslösewerte für Lärm)
- Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA): Rechtliche Vorgaben und Technisches Regelwerk zu Arbeitsplatzlärm
- Arbeitsschutzgesetz § 5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Arbeitsstättenverordnung § 3 (Gefährdungsbeurteilung)
- TRLV Lärm, Teil 3 „Lärmschutzmaßnahmen“, Abschnitt 4.3, BGN Branchenwissen
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