Norm

DIN 18041 einfach erklärt: Nachhallzeit, Raumgruppen, Nachweis

DIN 18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen“ ist die deutsche Norm für die Raumakustik von Unterrichts-, Vortrags-, Musik- und Aufenthaltsräumen. Sie teilt Räume in zwei Gruppen: Gruppe A mit einer Soll-Nachhallzeit, die vom Raumvolumen abhängt, und Gruppe B mit einer Mindestabsorption je Kubikmeter. Nachgewiesen wird je Oktavband von 125 bis 4000 Hz innerhalb eines Toleranzbands.

Camber Acoustics, Ingenieurbüro für Raumakustik · Stand 14. September 2026

Gruppe A: Räume mit Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen

Für Gruppe A gibt die Norm eine Soll-Nachhallzeit T_soll vor, die mit dem Raumvolumen V wächst. Die Formeln aus der Norm, wie sie auch in unseren Gutachten stehen:

RaumgruppeNutzungSoll-NachhallzeitBeispiel
A1MusikT = 0,45 · lg(V) + 0,07 sMusikraum 300 m³: 1,19 s
A2Sprache, VortragT = 0,37 · lg(V) − 0,14 sAula 800 m³: 0,93 s
A3Unterricht, KommunikationT = 0,32 · lg(V) − 0,17 sKlassenraum 200 m³: 0,57 s
A4Unterricht inklusiv, erhöhter AnspruchT = 0,26 · lg(V) − 0,14 sKlassenraum 200 m³: 0,46 s
A5SportT = 0,75 · lg(V) − 1,0 sSporthalle 3.000 m³: 1,61 s

V in m³, lg = dekadischer Logarithmus. Der Nachweis gilt für den Zustand mit 80 % Besetzung.

Das Toleranzband

Die gemessene oder berechnete Nachhallzeit muss nicht exakt T_soll treffen. Zwischen 250 und 2000 Hz darf sie zwischen 80 und 120 Prozent des Sollwerts liegen. Bei 125 Hz ist das Band weiter, von 65 bis 145 Prozent, bei 4000 Hz reicht es nach unten bis 65 Prozent, nach oben bleibt es bei 120 Prozent. Ein Raum erfüllt die Norm erst, wenn jedes Oktavband im Band liegt, ein einzelner Ausreißer bei 125 Hz reicht für ein „nicht erfüllt“.

Gruppe B: Räume ohne Hörsamkeit über größere Entfernungen

Flure, Foyers, Speiseräume, Verkaufsflächen, Werkstätten oder Bewegungsräume gehören in Gruppe B. Hier verlangt die Norm keine Nachhallzeit, sondern ein Verhältnis von äquivalenter Absorptionsfläche zu Raumvolumen, A/V, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer und Anspruch in B2 bis B5. Für Räume bis 2,50 m Höhe stehen feste Werte in Tabelle 3 der Norm, für höhere Räume gilt A/V ≥ 1 / (c + 4,69 · lg(h)) mit einer Konstante c je Raumgruppe. Auch dieser Nachweis wird je Oktavband von 250 bis 2000 Hz geführt.

Wie der Nachweis geführt wird

Wann DIN 18041 verbindlich ist

DIN 18041 ist eine Norm, kein Gesetz, und sie ist nicht bauaufsichtlich eingeführt. Verbindlich wird sie auf drei Wegen: über die Arbeitsstättenregel ASR A3.7, die für Räume in Bildungsstätten eine eigene Sollformel nennt, die der Raumgruppe A3 der DIN 18041 entspricht, über die Unfallversicherungsträger (DGUV Regel 102-602 für Kitas, DGUV Regel 102-601 und DGUV Information 202-090 für Schulen) und über den Vertrag, wenn Bauherr oder Träger sie als Anforderung festschreiben. In allen drei Fällen ist ein prüffähiger Nachweis der einzige Weg, die Erfüllung zu belegen.

Die Norm im Überblick

DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ erschien in der aktuellen Fassung im März 2016 und löste die Ausgabe von 2004 ab. Sie gilt für Räume der Gruppe A bis etwa 5.000 m³ und für Sport- und Schwimmhallen bis 30.000 m³. Gegenüber 2004 wurden die Raumgruppen neu gefasst (A1 bis A5, B1 bis B5), die Raumgruppe A4 für inklusive Nutzung eingeführt und die Anforderungen an Gruppe B als A/V-Werte festgelegt. Konzertsäle, Opern und Theater behandelt die Norm nicht, dort gelten eigene Planungsziele.

Typische Fehler beim Nachweis

DIN 18041 und DIN 4109: nicht verwechseln

DIN 18041 regelt die Hörsamkeit im Raum, also Nachhall und Sprachverständlichkeit. DIN 4109 regelt den Schallschutz zwischen Räumen und gegen Außenlärm, also Wände, Decken, Fenster. Ein Raum kann nach DIN 4109 gut gedämmt und nach DIN 18041 trotzdem hallig sein. Beides sind getrennte Nachweise. Das Raumakustik-Gutachten deckt DIN 18041 und ASR A3.7 ab.

Häufige Fragen

Welche Nachhallzeit gilt für ein Klassenzimmer?
Für ein Klassenzimmer mit 200 m³ ergibt DIN 18041 in Raumgruppe A3 eine Soll-Nachhallzeit von 0,57 Sekunden, bei erhöhtem Anspruch (A4, inklusiver Unterricht) 0,46 Sekunden. Erlaubt ist zwischen 250 und 2000 Hz eine Abweichung von 20 Prozent nach oben und unten.
Gilt DIN 18041 für Büros?
Büros fallen in der Regel unter die Arbeitsstättenregel ASR A3.7, die eigene Höchstwerte nennt: 0,8 Sekunden im Einzel- und Zweierbüro, 0,6 Sekunden im Mehrpersonenbüro, 0,5 Sekunden im Callcenter, jeweils je Oktavband von 250 bis 2000 Hz im unbesetzten Raum. Besprechungsräume werden nach DIN 18041 Raumgruppe A3 ausgelegt.
Reicht eine Berechnung oder muss gemessen werden?
Für Planung und Nachweis reicht die Berechnung nach DIN EN 12354-6 aus Volumen und Absorptionsflächen. Eine Messung nach DIN EN ISO 3382-2 ist für die Abnahme sinnvoll oder dort nötig, wo ein Landesstandard sie fordert.
Was ist der Unterschied zwischen A3 und A4?
A4 ist die strengere Auslegung für Räume mit erhöhtem Anspruch an die Sprachverständlichkeit, etwa inklusiver Unterricht, Fremdsprachen, Kinder mit Hörminderung. Die Soll-Nachhallzeit liegt rund 20 Prozent unter A3. Für Kitas legen wir Gruppenräume nach A4 aus.
Gilt DIN 18041 auch für bestehende Gebäude?
Die Norm gilt für Planung und Nachweis, nicht rückwirkend für jeden Bestandsraum. Verbindlich wird sie im Bestand über die ASR A3.7 bei Umbau oder bei Beschwerden, über die Unfallkasse und über Verträge. Für die Beurteilung bestehender Unterrichtsräume gilt A3 als Maßstab.
Ist DIN 18041 bauaufsichtlich eingeführt?
Nein. Sie wirkt als anerkannte Regel der Technik über ASR A3.7, DGUV-Regeln und Verträge, nicht über die Landesbauordnungen.

Quellen

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