Kita und Arbeitsschutz

Lärm in der Kita: Pflichten des Trägers, Vorgaben der Unfallkasse, Maßnahmen

Lärm in der Kita ist Arbeitsschutz. Der Träger ist Arbeitgeber und muss Lärm in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bewerten. Die DGUV Vorschrift 82 der Unfallkasse fordert eine Bau- und Raumakustik passend zur Nutzung. Die ASR A3.7 begrenzt die Nachhallzeit, ausdrücklich auch in Kitas. Die wirksamste Maßnahme ist, den Nachhall baulich zu senken. Danach kommen Organisation und Pädagogik.

Camber Acoustics, Ingenieurbüro für Raum- und Bauakustik · Stand 7. Oktober 2026

Warum ist Lärm in der Kita Arbeitsschutz?

Die Kita ist die Arbeitsstätte der Erzieherinnen und Erzieher. Der Träger ist ihr Arbeitgeber. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss er die Gefährdungen ihrer Arbeit beurteilen. Das Gesetz nennt dabei physikalische Einwirkungen und psychische Belastungen. Lärm ist eine physikalische Einwirkung und kann psychisch belasten. Nach § 6 muss das Ergebnis mit den Maßnahmen dokumentiert sein.

In der Studie STEGE nannten 94 Prozent der pädagogischen Fachkräfte Lärm als dominanten Belastungsfaktor. Das berichtet die Unfallkasse Berlin. Bei durchschnittlichen Pegeln sind keine dauerhaften Gehörschäden zu befürchten. Lärm führt aber zu Anspannung und Stress. Für Kinder wiegt Lärm besonders schwer. Sie lernen Sprache erst und können Hintergrundgeräusche kaum ausblenden.

Wer ist zuständig und wer hilft?

Was verlangen DGUV, Unfallkasse und ASR A3.7?

RegelWas sie zum Lärm verlangtWen sie schützt
Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6Gefährdungen beurteilen, Maßnahmen festlegen, Ergebnis dokumentierenBeschäftigte
ArbStättV Anhang 3.7Schalldruckpegel so niedrig wie nach Art des Betriebs möglichBeschäftigte
ASR A3.7, Abschnitt 5.2.2Sollwert der Nachhallzeit nach Volumen, ausdrücklich auch für Kitas, besetzt, 250 bis 2000 HzBeschäftigte
ASR A3.7, Abschnitte 6 und 7Raumakustik bei Neubau und Umbau mitplanen; bei Halligkeit und Beschwerden weiter ermittelnBeschäftigte
DGUV Vorschrift 82, §§ 6 und 30Bau- und Raumakustik passend zur Nutzung; ältere Kitas bei wesentlichem Umbau, Nutzungswechsel oder konkreter GefährdungKinder
DGUV Vorschrift 82, § 3Planungs- und Bauaufträge schriftlich auf diese Vorschrift verpflichtenKinder
DGUV Regel 102-602Nachhallzeiten nach DIN 18041 in Gruppenräumen, Spielfluren, Bewegungsräumen und beim EssenKinder und Beschäftigte

Meist gilt beides: Arbeitsschutz für das Personal, Unfallverhütung für die Kinder.

Die Sollwerte hängen vom Raumvolumen ab. Sie stehen mit Beispielen auf unserer Seite Raumakustik in der Kita.

Gefährdungsbeurteilung Lärm in der Kita: so gehen Sie vor

Der einfachste Einstieg ist die lärmbezogene Begehung nach ASR A3.7, Abschnitt 7.1. Mindestens zwei Personen gehen unabhängig voneinander durch die Räume, zu typischen Zeiten im Betrieb. Sie achten auf diese Fragen:

Nur wenn sich Lärm dabei eindeutig ausschließen lässt, ist nichts weiter zu tun. Sonst legt der Träger Maßnahmen fest und prüft ihre Wirkung. Oder er lässt die Nachhallzeit berechnen oder messen, nach den Abschnitten 7.2 und 7.3. Die Unfallkasse Berlin empfiehlt dazu ein Lärmprotokoll: wann, wo, welche Quelle, welche Störung.

Die Unfallkasse beanstandet Lärm: was jetzt?

Die Aufsichtspersonen der Unfallkasse dürfen Einrichtungen besichtigen und Unterlagen einsehen. Im Einzelfall dürfen sie Maßnahmen anordnen (§ 19 SGB VII). Eine Beanstandung richtet sich an den Träger. So gehen Sie vor:

Lärm in der Kita reduzieren: in welcher Reihenfolge?

Der Arbeitsschutz kennt eine feste Reihenfolge, das TOP-Prinzip: erst technisch, dann organisatorisch, zuletzt persönlich. § 4 Arbeitsschutzgesetz verlangt, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen. Persönliche Schutzmaßnahmen sind nachrangig. In der Kita heißt technisch vor allem: den Nachhall senken. Nach der Unfallkasse Berlin geht das nur baulich. Kommt die Nachhallzeit auf ein gutes Maß, sinkt der Geräuschpegel laut Unfallkasse in der Regel um 10 Dezibel. Das wirkt etwa halb so laut.

StufeBeispiele in der KitaWas sie bewirkt
Baulich-technischAkustikdecke oder Deckensegel, Wandabsorber, elastischer Boden, Filz unter Tisch- und Stuhlbeinensenkt Nachhall und Pegel im Raum; Filz dämpft an der Quelle
OrganisatorischGruppen auf alle Räume verteilen, Toben nach draußen oder in den Bewegungsraum, ruhige Räume für Pausen und Verwaltungweniger Schallquellen je Raum
PädagogischRituale, Ruhezeichen, Lärmampel, Hörspiele nur zum aktiven ZuhörenKinder werden leiser, der Raum hallt weiter
PersönlichGehörschutz nur kurz bei Lärmspitzen, mit Unterweisungletzte Maßnahme, wenn alles andere ausgeschöpft ist

Nach der Broschüre „Auf dem Weg zur leisen Kita“ und der Webseite der Unfallkasse Berlin.

Organisatorische und pädagogische Maßnahmen sind schnell umgesetzt und kosten meist nichts. Den Nachhall ändern sie nicht. In einem halligen Raum sprechen alle lauter, um verstanden zu werden. Der Pegel schaukelt sich auf, man nennt das Lombard-Effekt. Deshalb steht die Frage nach dem Nachhall am Anfang.

Kommt der Lärm aus dem Nachbarraum oder vom Flur, hilft Absorption im eigenen Raum wenig. Dann geht es um Wände, Türen und Decken nach DIN 4109. Die Unfallkasse NRW wendet die Werte für Schulen auch auf Kitas an. Mehr dazu auf unserer Seite Schallschutz zwischen Räumen.

Was steht in einem Nachweis nach DIN 18041?

Der Nachweis gehört als Anlage in die Gefährdungsbeurteilung. Wir weisen je Raum aus, ob DIN 18041 und ASR A3.7 eingehalten sind. Einen Termin vor Ort machen wir, wenn gewünscht. Das Angebot nach Umfang kommt am selben Tag. Was den Umfang bestimmt, erklärt unsere Seite zu den Kosten.

Gibt es Förderung für Lärmschutz in der Kita?

Ob es Zuschüsse gibt, hängt von Land, Kommune und Träger ab. Welche Wege es gibt, steht auf unserer Seite zur Förderung der Raumakustik.

Häufige Fragen

Wie laut darf es in einer Kita sein?
Die BGW empfiehlt, dass der Schallpegel in Kindergärten 70 dB(A) nicht überschreitet. Für Hintergrundgeräusche, etwa von Lüftung oder Geräten, empfiehlt die ASR A3.7 in Kitas höchstens 35 dB(A). Wie laut es im Alltag wird, hängt stark vom Nachhall ab.
Muss eine Kita eine Gefährdungsbeurteilung zu Lärm machen?
Ja. Der Träger muss nach § 5 Arbeitsschutzgesetz alle Gefährdungen beurteilen, dazu gehört Lärm. Beschwerden des Personals verlangen nach ASR A3.7 weitere Ermittlungen. Das Ergebnis, die Maßnahmen und ihre Kontrolle müssen dokumentiert sein. Ein raumakustischer Nachweis ist die passende Anlage dazu.
Darf die Unfallkasse bauliche Maßnahmen verlangen?
Ja, im Einzelfall. Ihre Aufsichtspersonen dürfen anordnen, was zur Erfüllung der Unfallverhütungsvorschriften nötig ist (§ 19 SGB VII). Dazu zählt die DGUV Vorschrift 82. Ihr § 6 verlangt bau- und raumakustische Anforderungen. Kitas, die schon vorher bestanden, müssen nach § 30 bei wesentlichem Umbau, wesentlich geänderter Nutzung oder konkreter Gefährdung der Kinder angepasst werden.
Reicht eine Berechnung oder braucht die Kita eine Messung?
Die ASR A3.7 lässt beides zu: die Abschätzung aus Raummaßen und Absorptionsgraden oder die Messung. Für die Planung von Maßnahmen braucht es Werte je Frequenzband. Eine Berechnung aus Plänen und Fotos reicht dafür. Nach dem Einbau kann eine Messung die Wirkung belegen. Messungen bieten wir gesondert an.
Hilft eine Lärmampel gegen Lärm in der Kita?
Sie macht den Pegel sichtbar, und Kinder lernen damit, sich selbst zu regulieren. Das berichtet die Unfallkasse Berlin. Den Nachhall ändert sie nicht. In einem halligen Raum bleibt es deshalb laut. Die Lärmampel ergänzt bauliche Maßnahmen, sie ersetzt sie nicht.
Sollen Erzieherinnen in der Kita Gehörschutz tragen?
Nur als letzte Maßnahme. Erst müssen bauliche, organisatorische und pädagogische Maßnahmen ausgeschöpft sein. Die Unfallkasse Berlin hält Gehörschutz nur kurz bei Lärmspitzen für ratsam. Die Entscheidung gehört in die Gefährdungsbeurteilung, und vor der ersten Nutzung ist eine Unterweisung nötig.
Wer bezahlt Akustikmaßnahmen in der Kita?
Der Träger. Er muss als Arbeitgeber die nötigen Mittel bereitstellen, und die Kosten darf er nicht auf die Beschäftigten abwälzen (§ 3 Arbeitsschutzgesetz). In gemieteten Räumen klärt er Eingriffe in Decke und Wände mit dem Vermieter.

Quellen

Raumakustik-Gutachten

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