Leistung
Schallgutachten für Wärmepumpen.
Eine Luft-Wärmepumpe darf die Nachbarn nicht stören. Wie laut sie vor deren Fenster sein darf, regelt die TA Lärm, nachts im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A). Camber Acoustics rechnet die Schallimmissionsprognose für ein Gerät oder eine ganze Anlage: für den Bauantrag, für die Auflage der Bauaufsicht und für die Planung von Aufstellung und Schallschutz. Deutschlandweit aus Plänen und Herstellerdaten.
Was gilt: TA Lärm und Immissionsrichtwerte
Luft-Wärmepumpen brauchen keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ihr Betreiber muss vermeidbare Geräusche trotzdem vermeiden. Wie laut es beim Nachbarn sein darf, regelt die TA Lärm mit Immissionsrichtwerten je Gebietsart. Nachts zählt die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr.
| Gebiet | Tags, 6 bis 22 Uhr | Nachts, lauteste Stunde |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Kern-, Dorf- und Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Urbanes Gebiet | 63 dB(A) | 45 dB(A) |
| Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Immissionsrichtwerte außen nach TA Lärm, Nummer 6.1. Maßgeblich ist der Pegel 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums.
Für tonhaltige Geräusche kommt ein Zuschlag von 3 oder 6 dB dazu. In Wohngebieten zählen einzelne Stunden am Morgen und am Abend, an Sonn- und Feiertagen auch mittags, mit 6 dB Zuschlag. Einzelne kurze Spitzen dürfen den Richtwert nachts um höchstens 20 dB überschreiten, tags um 30 dB.
Unterschreitet eine neue Anlage den Richtwert um mindestens 6 dB, gilt ihr Beitrag nach TA Lärm in der Regel als nicht relevant. Andere Geräuschquellen der Umgebung müssen dann nicht ermittelt werden. Der Leitfaden der Länder für stationäre Geräte empfiehlt dieses Ziel, das Merkblatt des Landes Brandenburg rechnet ebenso. Im allgemeinen Wohngebiet heißt das nachts 34 dB(A).
Wann Sie ein Schallgutachten brauchen
Typische Anlässe:
- Die Bauaufsicht verlangt einen Nachweis nach TA Lärm, etwa im Baugenehmigungsverfahren.
- Mehrere Geräte oder eine Kaskade für ein Mehrfamilienhaus, eine Reihenhauszeile oder ein Quartier.
- Wenig Abstand zum Nachbarhaus, etwa im Reihenhaus oder auf einem schmalen Grundstück.
- Aufstellung auf dem Dach, in einem Technikgebäude oder hinter einer Wand.
- Vor der Bestellung: welches Gerät an welchen Platz passt.
- Klima-, Kälte- und Lüftungsgeräte im Freien.
Was Sie bekommen
- Prognose an jedem Immissionsort
- Beurteilungspegel tags und in der lautesten Nachtstunde vor den Fenstern der Nachbarn, nach TA Lärm mit DIN ISO 9613-2. Mit den Zuschlägen und den kurzen Spitzen.
- Zulässige Schallleistung
- Steht das Gerät noch nicht fest, nennen wir die höchste Schallleistung, die es haben darf. Damit lassen sich Geräte und Angebote vergleichen.
- Aufstellung und Schallschutz
- Wo die Geräte stehen sollten und ob leiser Nachtbetrieb, Schallschutzwand, Gitter oder Kulissen nötig sind. Abgestimmt mit den Vorgaben des Herstellers.
- Das Dokument
- Die Prognose als PDF für Bauantrag und Bauaufsicht, mit Lageplan der Immissionsorte und allen Eingangsdaten.
Welche Unterlagen wir brauchen
- Lageplan mit dem Aufstellort und den Nachbargebäuden.
- Hersteller und Typ der Geräte mit Datenblatt, soweit bekannt.
- Die Gebietsart aus dem Bebauungsplan, falls es einen gibt.
- Das Schreiben der Bauaufsicht, wenn sie etwas verlangt.
Fehlt das Datenblatt, rechnen wir mit der zulässigen Schallleistung. Gerätedaten klären wir auf Wunsch direkt mit dem Hersteller.
So läuft es
Schritt 1
Anfrage
Lageplan und Gerätedaten hochladen. Dazu, wo die Geräte stehen sollen.
Schritt 2
Angebot und erste Einschätzung
Am selben Tag per E-Mail. Mit einer ersten Einschätzung: welche Richtwerte gelten, wo es eng werden kann und welche Unterlagen noch fehlen.
Schritt 3
Prognose
Wir rechnen die Pegel an den maßgeblichen Immissionsorten, tags und nachts, mit allen Zuschlägen.
Schritt 4
Schallschutz
Reicht es nicht, planen wir die Maßnahme und stimmen sie mit dem Hersteller ab. Die Prognose zeigt, dass es dann reicht.
Schallschutz am Gebäude
Liegt das Haus selbst an einer lauten Straße, weisen wir Fenster, Außenwände und Dach mit dem Schallschutznachweis gegen Außenlärm nach. Wände, Türen und Decken zwischen Räumen deckt der Schallschutznachweis nach DIN 4109 ab.
Häufige Fragen zum Schallgutachten für Wärmepumpen
- Was kostet ein Schallgutachten für eine Wärmepumpe?
- Das hängt von der Zahl der Geräte, der Aufstellung und der Zahl der Nachbarhäuser ab. Bei Camber Acoustics bekommen Sie ein Angebot nach Umfang am selben Tag. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
- Wie laut darf eine Wärmepumpe nachts sein?
- Im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A) vor dem Fenster des Nachbarn, im reinen Wohngebiet 35 dB(A). Liegt der Beitrag einer neuen Anlage mindestens 6 dB darunter, gilt er nach TA Lärm in der Regel als nicht relevant. Wie laut es beim Nachbarn wird, ergibt sich aus der Schallleistung im Datenblatt, dem Abstand und der Aufstellung.
- Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Baugenehmigung?
- Für die Wärmepumpe allein meist nicht. Die Musterbauordnung stellt Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei, die Länder meist ebenso. Gehört sie zu einem Neubau, der eine Genehmigung braucht, läuft sie im Bauantrag mit, und die Bauaufsicht kann einen Lärmnachweis verlangen. Die TA Lärm gilt in jedem Fall.
- Was bringt das Gutachten gegenüber den Nachbarn?
- Hält die Anlage die Richtwerte der TA Lärm ein, ist die Beeinträchtigung nach § 906 BGB in der Regel unwesentlich. Die Prognose zeigt das vor dem Bau, mit allen Eingangsdaten.
- Hilft ein leiser Nachtbetrieb?
- Oft am meisten. Viele Geräte haben einen leisen Betrieb mit deutlich weniger Schallleistung. Die Prognose darf ihn ansetzen, wenn er sicher eingestellt ist. Wie das belegt wird, klären wir mit Hersteller und Bauaufsicht.
- Darf die Wärmepumpe in ein Technikgebäude?
- Nur, wenn der Hersteller es erlaubt. Manche Außengeräte sind nach Herstellerangabe nur für die Aufstellung im Freien vorgesehen. Wir prüfen das vor der Rechnung und klären es auf Wunsch direkt mit dem Hersteller.
- Reicht der Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe?
- Für ein einzelnes Gerät auf freiem Grundstück gibt er einen guten ersten Wert. Er rechnet mit Schallleistung, Abstand und Aufstellung. Stehen Wände oder Gebäude in der Nähe, stehen Geräte an verschiedenen Stellen, im Technikgebäude oder auf dem Dach, oder verlangt die Bauaufsicht einen Nachweis, braucht es eine Prognose nach TA Lärm.
- Arbeiten Sie deutschlandweit?
- Ja. Wir rechnen aus Plänen, Luftbildern und Herstellerdaten. Einen Termin vor Ort brauchen wir in der Regel nicht.
Lageplan und Gerätedaten hochladen, Angebot mit erster Einschätzung am selben Tag.
Gutachten anfragenQuellen
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Nummern 3.2.1, 6.1 bis 6.5 und Anhang A
- Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 22: Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI): Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten, 3. Aktualisierung vom 28.08.2023
- Land Brandenburg: Merkblatt Lärmschutz bei der Aufstellung und beim Betrieb von Luft-Wärme-Pumpen, Stand 15.03.2022
- DIN ISO 9613-2:1999-10 „Akustik, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2“, DIN Media
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 906: Zuführung unwägbarer Stoffe
- Bundesverband Wärmepumpe: Schallrechner
Mehr zum Schallschutz: Schallschutz gegen Außenlärm, Schallschutznachweis zwischen Räumen. In Berlin: Bauakustik in Berlin. Für Architekturbüros: Planungsbegleitung.